Engagement für die Zukunft – Ausbildung

Wichtige Hinweise für die Prüfung

Allgemeine Hinweise! Bitte beachten!

Coronatest

Zur Vermeidung einer Ansteckung und einer reibungslosen Teilnahme an der Prüfung, ist ein negatives Ergebnis eines Coronaschnelltestes, in Form einer Bescheinigung einer offiziellen Teststelle, mitzubringen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein solcher Schnelltest, auch Bürgertest genannt, wird an jedem Wohnort kostenlos angeboten oder kann ggf. auch im eigenen Ausbildungsbetrieb gemacht werden. Auch Mehrfachtestungen pro Woche sind möglich.

Maskenpflicht

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen FFP2- oder OP-Maske im gesamten Schul- bzw. Prüfungsgebäude und auf dem ganzen Schul- bzw. Prüfungsgelände. Die Maske ist auch während der Prüfung durchgängig verpflichtend zu tragen. Die Maske darf nur kurzzeitig zum Essen und Trinken abgenommen werden. Dies darf bei Sitznachbarn jedoch nicht gleichzeitig geschehen. Bei Verweigerung die Maske zu tragen, muss die betreffende Person das Gebäude und Gelände sofortverlassen und kann somit nicht weiter an der Prüfung teilnehmen.

Abstandsregelung

Auch auf dem Weg zum Prüfungsort /-raum und auf dem Weg zurück ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Eventuelle Wegekonzepte sind unbedingt einzuhalten. Gültige Hygienekonzepte sind ebenfalls einzuhalten.

Versammlungsverbot

Sehen Sie von „Versammlungen/Ansammlungen“ vor und nach der Prüfung bitte ab. Betreten und Verlassen Sie die Prüfungsräume/Prüfungsgelände auf direktem Weg!

Kontakt-Tagebuch

Zu Beginn der Prüfung müssen Sie sich in ein Kontakt-Tagebuch eintragen. Daten müssen vollständig und wahrheitsgemäß eingetragen werden. Die Tisch-Nr. entsprechend dem Sitzplan ist einzutragen und Sitzänderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

Aufsichtspersonal/Prüfer

Anweisungen von Prüfern, Aufsichtspersonal und Organisatoren ist unbedingt Folge zu leisten.

Gesundheitszustand

Sollten Sie am Prüfungstag Erkältungssymptome zeigen, sollten Sie von der Teilnahme an der Prüfung absehen. Dies ist unverzüglich der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses mitzuteilen und durch ein ärztlichen Attestes nachzuweisen.

Sollten sich eindeutige Krankheitssymptome während der Prüfung zeigen, kann ein Ausschluss von der Prüfung wegen der Gefährdung der Sicherheit erfolgen.

Stand: 19.04.2021

Wichtige Hinweise für die Prüfung (pdf)

Prüfungsergebnis 01.2021

Download Prüfungsergebnis

Ausbildungszentrum Bau

Vor Handarbeit bei Wind und Wetter schreckst du nicht zurück? Der Geruch von heißem Asphalt setzt in dir ungeahnte Kräfte frei? Dann bist du in der Ausbildung zum/zur Straßenbauer/in an der richtigen Adresse! Ausgestattet mit Schutzkleidung, wie Helm, Handschuhe und Warnweste, versetzt du den Boden mit dem Presslufthammer in Schwingungen, während wenige Meter neben dir die Autos vorbeirauschen. Auch wenn moderne Maschinen den Straßenbau erobern, erfordern Arbeiten wie das Versetzten von Pflastersteinen noch reine Handarbeit und körperliche Belastbarkeit. Den Gang zum Fitnessstudio kannst du dir also sparen. Aber zum Glück bist du auf der Baustelle nicht allein –Teamwork ist gefragt!

Straßenbauer/-in

Das Glück liegt auf der Straße – auch in Zukunft werden Ausbau und Verbesserung der Verkehrswege eine entscheidende Rolle spielen. Denn das umfangreiche, länderübergreifende Netz leistungsfähiger Verkehrsadern ist Voraussetzung für die Mobilität unserer Zeit. Als Straßenbauer bist du daher auch künftig sehr gefragt.

Ein heißes Pflaster

Der Straßenbauer muss beim Bau und bei der Instandhaltung vor allem eines im Blick behalten: die hohe Qualität. Denn der Belag muss stärkster Beanspruchung standhalten. Deine Arbeitsgebiete sind neben Straßen im engeren Sinne auch Plätze, Rollbahnen, Bahnsteige und Gleisanlagen. Dort pflasterst, verlegst oder asphaltierst du und nutzt dabei etwa Naturstein, Asphalt oder Beton.

Du bist Herr über „Maschinenmonster“

Als Straßenbauer bist du mit technischem Gerät aller Art vertraut und Herr über manches wahre „Maschinenmonster“, das du bei deiner Arbeit bedienst. Und du weißt auch, wie man aus bestehenden Straßen etwas Neues schafft – zum Beispiel beim Bau von Fußgängerzonen, in denen mit künstlerischem Verständnis attraktive Pflanzoasen und Ruheplätze angelegt werden.

Ausbildungsdauer:
3 Jahre

Facts:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  • Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen
  • Herstellen der Unterlage für Decken und Beläge
  • Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen
  • Herstellen von Asphaltdecken
  • Herstellen von Decken aus Beton
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen

Zwischenprüfung:
Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Gesellen-/Abschlussprüfung:
Die Ausbildung schließt mit einer Gesellen-/Abschlussprüfung ab.

Tiefbaufacharbeiter/-inn

Wenn du gerne unter freiem Himmel arbeitest, bist du hier genau richtig. Denn frische Luft gibt es für Tiefbaufacharbeiter in Hülle und Fülle. Du arbeitest im Straßenbau, Kanalbau, Rohrleitungsbau, Brunnenbau, Spezialtiefbau oder Gleisbau direkt auf oder unter der Erde.

Anderen eine Grube graben

Je nach Schwerpunkt deiner Ausbildung führst du Erdbauarbeiten durch oder stellst Baugruben, Verkehrswege und -flächen her. Weitere Schwerpunkte können auch der Einbau von Ver- und Entsorgungssystemen oder Bohrungen im Erdreich sein.

Allround-Talent

Auch im Tiefbau gibt es Überflieger. Diese Wesen besitzen zwar keine Schwingen, allerdings sollten ihnen in Sachen handwerkliches Geschick und körperliche Belastbarkeit Flügel wachsen. Als Allround-Könner in deinem Fachgebiet bist du zwar kein Spezialist, aufgrund deiner breiten Ausbildung kannst du aber problemlos innerhalb aller Bereiche des Tiefbaus wechseln. Zum Tiefbaufacharbeiter hast du es bereits nach zweijähriger Lehrzeit gebracht. Möglich ist nach einem weiteren Jahr Lehre eine Gesellenprüfung mit Abschluss in den Berufen Straßenbauer, Spezialtiefbauer, Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Brunnenbauer oder Gleisbauer.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie unter 
0231 5177-123  an. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
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